TRANSPARENZ NACH GOÄ
4. Preisorientierung
Ästhetische Medizin.
Die nachfolgenden Beträge sind eine unverbindliche Orientierung. Der tatsächliche Preis richtet sich nach dem individuellen Befund, dem Behandlungsaufwand, dem verwendeten Material und einer ordnungsgemäßen Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
| Behandlung |
Beispiel |
Preisorientierung (GOÄ) |
| 1 Behandlungszone |
z. B. Zornesfalte |
ab 150 € |
| 2 Behandlungszonen |
z. B. Stirn- und Zornesfalte |
ab 250 € |
| 3 Behandlungszonen |
z. B. Stirn, Zornesfalte und Krähenfüße |
ab 350 € |
Preishinweis: Alle genannten Beträge sind unverbindliche Orientierungswerte und verstehen sich als Endpreise inklusive der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkrete Vergütung richtet sich nach dem individuellen Behandlungsumfang und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten (§ 630c Abs. 3 BGB).
Rechtlicher Hinweis gemäß Heilmittelwerbegesetz (§§ 3, 10, 11 HWG) & Berufsrecht: Die auf dieser Seite dargestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen und neutralen Patientenaufklärung über das ärztliche Leistungsspektrum unserer Privatpraxis. Es erfolgt keine Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 10 HWG) und keine Darstellung von Vorher-Nachher-Vergleichsbildern (§ 11 Abs. 1 Satz 3 HWG). Ob und welches Behandlungsverfahren im Einzelfall medizinisch indiziert und geeignet ist, entscheidet ausschließlich der behandelnde Facharzt im persönlichen Untersuchungs- und Aufklärungsgespräch. Ärztliche Leistungen werden individuell nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.